Was tun im Trauerfall?
Auch wenn der Tod vielleicht nicht überraschend eingetreten ist, so ist im Trauerfall kaum jemand in der Lage, gelassen und überlegt zu handeln.
Da Tod und Bestattung im Familienkreis häufig Tabuthemen sind, bereitet man sich nur selten auf den eigenen Todesfall oder die Familie auf den Trauerfall vor.
Im Trauerfall sind Angehörige und Hinterbliebene deshalb oft überfordert: gleichzeitig sind alle Formalitäten, die im Todesfall anfallen, zu überblicken und zu veranlassen sowie die Beerdigung im Sinne des Verstorbenen vorzubereiten.
Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Schritte einzuleiten. Auch bei der Beschaffung notwendiger Dokumente sind wir, soweit möglich, unterstützend für Sie tätig.
Notwendige Schritte im Trauerfall
Verstirbt Ihr Angehöriger zuhause,
so muss der kassenärztlicher Bereitschaftsdienst oder Hausarzt verständigt werden. Dieser wird den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Halten Sie hierzu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Die Todesbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das in der Aufregung nicht verloren gehen sollte.
Danach sollten Sie uns informieren.
Mit Ihnen stimmen wir den Zeitpunkt für die Abholung des Verstorbenen ab. Wir informieren Sie über die anstehenden Bestattungsformalitäten und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Tritt der Tod im Krankenhaus ein,
sollten Sie uns verständigen. Um uns um die weitere Vorgehensweise zu kümmern, werden wir uns mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen, sodass Ihnen Raum für Abschied, Loslassen und Trauer gegeben wird.
Notwendige Unterlagen im Trauerfall
- Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Heiratsurkunde/ Familienstammbuch
(bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil/ bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten) - Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Versicherungspolicen
- Testament
- Rentenbescheide
- Grabdokument (über ein bereits vorhandenes Familiengrab)
Sollten Ihnen Dokumente fehlen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich. Auch beratschlagen wir Sie gern in Bezug auf die notwendigen Behördengänge.
Sie haben eine Fragestellung, die Sie bewegt?
Dann lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen!
